Gemäß NRW Landesverfassung
- müssen die Unterschriften im Original geleistet werden – Online-Verfahren gibt es dafür nicht;
- können nur Stimmberechtigte gem. Landtagswahl (Hauptwohnsitz in NRW, mindestens 18 Jahre alt, Deutsche Staatsangehörigkeit) unterschreiben;
- ist das Unterschreiben nur auf unserem Unterschriftenbogen gültig.
Damit alle Unterschriften zählen
Wir bitten Euch, die Angaben handschriftlich deutlich und vollständig auszufüllen und möglichst pro Stadt/Gemeinde einen separaten Bogen zu nutzen.
Empfänger der Unterschriftenbögen sind wir! Bitte nicht an den Landtag und/oder erst an Eure Gemeinde schicken – denn wir müssen uns zunächst um die Prüfung der Stimmberechtigung kümmern.
1. Unterschriftenbogen…
Personen, die Ihre Stimme nicht eigenständig abgeben können, steht der Unterschriftenbogen für Hilfspersonen zur Verfügung.
2. ausgefüllte Listen…
abschicken
Volksinitiative Artenvielfalt NRW
Postfach 19 00 04
40110 Düsseldorf
3. weitersagen und Teilen!
Lade Freunde, Verwandte, Kolleg*innen und Nachbar*innen zum Mitmachen ein.
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