Artenvielfalt in NRW: Naturschutzverbände fordern Taten statt Worte

Die Initiatoren der Volksinitiative Artenvielfalt NRW fordern die Landespolitik auf, den Schutz der Artenvielfalt endlich ganz oben auf die Agenda zu setzen. Im Vorfeld der für den kommenden Mittwoch angesetzten gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauensleute der Volksinitiative durch den Umweltausschuss des Landtags fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) verbindliche Maßnahmen zum Stopp des Artenschwundes und für mehr biologische Vielfalt.

„Die Zeit des Redens muss endlich vorbei sein. Jetzt zählen nur noch Taten“, so BUND, LNU und NABU. Es reiche nicht, den Erhalt der biologischen Vielfalt als größte umweltpolitische Herausforderung neben dem Klimawandel zu beschwören und Artenvielfaltkonferenzen zu veranstalten. Vielmehr müsse jetzt ein verbindliches Handlungsprogramm Artenvielfalt NRW beschlossen und über Gesetze, Verordnungen und Programme umgesetzt werden.

Die Kritik der Verbände richtet sich auch an Umweltministerin Heiner-Esser, die zwar fordert, die Artenvielfalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu leben, mit ihrer Politik aber das Gegenteil bewirke. Jüngstes Beispiel dafür sei die Abschwächung des erst im Sommer auf Bundesebene verabschiedeten Insektenschutzpaketes. Danach soll es Landwirten in NRW auch künftig in bestimmten Fällen möglich sein, Pestizide in Naturschutzgebieten auszubringen. Die Volksinitiative Artenvielfalt fordert hingegen den wirksamen Schutz der Schutzgebiete – und dort ein umfassendes Verbot von chemisch-synthetischen Pestiziden und leichtlöslichen Mineraldüngern. Auch in Bezug auf das notwendige Verbot der insektenfeindlichen sogenannten Schottergärten setze die Ministerin auf Freiwilligkeit anstatt eines rechtsverbindlichen Stopps.

Hinweis: Am 27. Oktober, 18 Uhr, findet die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauensleute der Volksinitiative durch den Umweltausschuss des Landtags statt (Raum E3-A02, Landtag). Die Anhörung wird laut Landtagsverwaltung möglicherweise als Live-Stream im Internet übertragen.